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S.T.G. Staplertechnik
Christian Gansbiller
Andrea Gansbiller

Auf der Höhe 2
D-93186 Pettendorf

Tel.: +49 9404 300 35 28
Fax: +49 9404 300 35 60
Mob: +49 170 6289081

eMail: info@gabelstapler-regensburg.de
GEBRAUCHT MIETSTAPLER SERVICE UVV-PRÜFUNG
UVV-Prüfung

Gerne übernehmen wir für Ihre Stapler die regelmäßige UVV Prüfung!
Die regelmäßige UVV-Prüfung ist Vorschrift der BGG, und mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei einem Unfall mit dem Gabelstapler ergibt sich immer zuerst die Frage nach der letzten UVV-Prüfung. Für Sie als Unternehmer sollte sich die Frage, ob Sie diese durchführen lassen, gar nicht stellen da Sie hier in der Pflicht stehen. Daher bleibt Ihre einzige Wahl, hier den günstigsten Anbieter zu suchen. Und da kommen wir ins Spiel.

Grundsätze für die UVV Prüfung von Staplern und Hubwagen
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27, vorherige VGB 36) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Die wiederkehrende Prüfung sollte wie folgt durchgeführt werden:

  • 1. Kleine Überprüfung
    Nach 500 bis 600 Betriebsstunden (pro Quartal bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung durch Besichtigung insbesondere der Gabeln, Bolzen und Ketten.
     
  • 2. Große Überprüfung
    Nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden (pro Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Gerätegruppen.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien uns allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen kann. Dies sind z.B. entsprechend ausgebildete Betriebsmeister oder Monteure der Herstellerfirmen.


A. Fahrwerk und Antrieb:
Geprüft werden, wenn vorhanden:









1. Lenkung
Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.

2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.

3. Räder:
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser (Mitgänger-Flurförderzeuge).

4. Fahrgestell:
Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.

5. Schalter, Warneinrichtung:
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.

6. Antrieb:
Bei elektrischem Antrieb:
Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.

Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren:
Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).

7. Anhänger
Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.


B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.

Prüfplakette:

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Prüfplaketten, die das Datum der nächstfälligen Prüfung angeben, am Flurförderzeug erst angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind.

Wartung Ihrer Stapler
Nur eine regelmäßige Wartung Ihrer Stapler verlängert deren Lebensdauer und erspart Ihnen kostspielige Ausfallzeiten

Unsere Wartung von Staplern beinhaltet:
- Arbeitszeit für Wartung (Filterwechsel, Mast, Antriebe, Reinigen und Abschmieren der Ketten)
- Arbeitszeit für kleinere, leichte Reparaturen
- Feststellung eventueller Mängel sowie deren Reparatur
- Zusätzlich bei
  • Gasgeräten: Zündkerzen und Motoröl wechseln
  • Dieselgeräten: Ölwechsel
  • Elektrogeräten: Prüfung der Batterie, ggf. Nachfüllen des Batteriewassers